Pflegegeld in Deutschland: Unterstützung für die häusliche Pflege

Die Pflege eines geliebten Menschen kann eine emotionale und physische Herausforderung sein. In Deutschland gibt es jedoch verschiedene Formen der Unterstützung, die pflegende Angehörige in ihrem wichtigen Einsatz entlasten sollen. Eines dieser Unterstützungssysteme ist das Pflegegeld, das dazu beiträgt, die Pflege zu Hause zu erleichtern. 

Was ist Pflegegeld?


Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftigen in Deutschland zur Verfügung steht, um die Pflegekosten zu decken. Es ist eine wichtige Leistung, um die häusliche Pflege zu fördern und sicherzustellen, dass pflegende Angehörige die benötigte Unterstützung erhalten. 

Die Pflegegrade und ihre Bedeutung


Die Pflegegrade sind in Deutschland ein wichtiger Maßstab für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und die Höhe des Pflegegeldes. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld wird gewährt. 

Wie wird das Pflegegeld verwendet?


Pflegegeld kann vielfältig eingesetzt werden, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Pflegende Angehörige können damit beispielsweise Pflegehilfsmittel anschaffen, die Kosten für notwendige Anpassungen im Wohnraum tragen oder zusätzliche Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen. 

Andere finanzielle Unterstützungen für Pflegebedürftige


1. Wenn die Pflege ganz oder teilweise durch professionelle Pflegedienste erfolgt, besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese Leistungen werden direkt zwischen den Pflegediensten und der Pflegekasse abgerechnet. Sollten Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich den ungenutzten Anteil als Pflegegeld anteilig auszahlen zu lassen.

2. Tages und Nachtpflegeangebote bieten Angehörigen eine zeitweilige Entlastung und gewährleisten, insbesondere bei Menschen mit Demenz, eine kontinuierliche Betreuung. Die Kosten für die Pflege sowie die anfallenden Fahrtkosten können von der Pflegekasse übernommen werden.

3. Unabhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, den man vielseitig verwenden kann. Interessanterweise können Sie diesen Betrag sogar bis zu 18 Monate rückwirkend beantragen, was helfen kann, außergewöhnliche Kosten zu bewältigen. 

4. Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich begrenzte Unterstützung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalten, wenn ein vorübergehender, erhöhter Pflegebedarf besteht. Diese Art der Pflege ist auf maximal acht Wochen innerhalb eines Jahres limitiert. Zusätzlich lässt sich dieser Zeitrahmen durch die Inanspruchnahme von nicht genutzter Verhinderungspflege erweitern, was zusätzliche Flexibilität in der Pflegeplanung ermöglicht.

5. Es ist wichtig, dass auch Pflegepersonen sich gelegentlich eine Auszeit oder Urlaub gönnen oder bei anderweitiger Verhinderung Entlastung finden. Um dies zu ermöglichen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, und gleichzeitig eine kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, gibt es die Option, Verhinderungs oder Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Diese wird von professionellen Pflegediensten übernommen.

6. In manchen Fällen kann ein Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung die geeignete Lösung sein. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, jedoch müssen die Pflegebedürftigen einen relativ hohen Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Um die Betroffenen finanziell zu entlasten, gewährt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschuss zu diesen Eigenanteilen. Die Zuschüsse der Pflegekasse richten sich nach der Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Pflege:

  • Bei einer vollstationären Versorgung bis zu 12 Monaten wird ein Zuschuss von 15 % gewährt.

  • Für einen Zeitraum von über 12 Monaten erhöht sich der Zuschuss auf 30 %.

  • Bei einem Aufenthalt von über 24 Monaten beträgt der Zuschuss 50 %. 

  • Und bei einer Dauer von über 36 Monaten in der vollstationären Versorgung leistet die Pflegekasse einen Zuschuss von 75 %. 

Besonderheiten der Pflegeleistungen


1. Mit der jüngsten Pflegereform wurden einige Änderungen eingeführt, darunter auch eine Erweiterung der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Die bisherige Regelung von sechs Wochen pro Jahr wurde nun auf bis zu acht Wochen erweitert, was Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität und Unterstützung bietet.

2. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Diese Option wird von der Pflegekasse als Kombinationspflege bezeichnet.

3. Das zur Verfügung gestellte Budget für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist zweckgebunden, das heißt, es kann ausschließlich für bestimmte, festgelegte Maßnahmen verwendet werden.

4. Pflegebedürftige können den ihnen zustehenden Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen, um Produkte zu erwerben, die für den Einmalgebrauch vorgesehen sind. Dazu zählen Artikel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe und ähnliche Produkte.

5. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag, wenn sie in einer Wohngruppe mit drei bis zwölf Personen leben und in dieser gemeinsamen Wohnung häusliche Pflege erhalten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass mindestens drei der Bewohnerinnen und Bewohner einen anerkannten Pflegegrad haben.

6. Das Budget für Wohnraumanpassung wird für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes eingesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Personen zu fördern. 

Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld

Damit jemand Anspruch auf Pflegegeld hat, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (MDP). Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit wird Pflegegeld in unterschiedlichen Höhen gewährt. 


Vorraussetzungen für Pflegegeld
  • Sie haben mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangen Jahre in die Pflegekasse eingezahlt

  • Ein Angehöriger oder eine ehrenamtlich tätige Person übernimmt die Pflege

  • Es handelt sich um häusliche Pflege

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So stellen Sie einen Antrag

01
Antragstellung
Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse (die Leistung wird ab dem Moment der Antragstellung fällig)
02
Prüfung
Prüfung der Pflegebedürftigkeit im Alltag durch den MDK (innerhalb 20 Tage nach Antragstellung)
03
Empfehlung
Empfehlung eines Pflegegrades und den Umfang der Pflegeleistungen (Prüfung innerhalb 20 Tagen nach Antrag)
04
Entscheidung der Pflegekasse
Entscheidung der Pflegekasse und Entsendung des Pflegebescheids (Entscheidung innerhalb 25 Tagen nach Antragstellung)
05
Annahme oder Widerspruch

Zum Begutachtungstermin legen Sie Kopien folgender Unterlagen bereit

Wichtig: Es ist essentiell, bei einer Pflegebegutachtung offen und ehrlich zu sein. Manchmal neigen Antragstellende dazu, aus Scham ihre tatsächliche Situation zu beschönigen. Dies kann jedoch dazu führen, dass sie weniger Pflegegrad-Punkte erhalten und somit auch weniger Leistungen bekommen, als ihnen eigentlich zustehen würden. 


  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten

  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung

  • Medikamentenplan

  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)

  • Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...)

  • Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)

  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten

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Fazit

Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige in Deutschland. Es ermöglicht es, die Pflege zu Hause zu gestalten und eine höhere Lebensqualität zu erhalten. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe des Pflegegeldes, und es ist ratsam, sich über die Möglichkeiten und Voraussetzungen bei der eigenen Pflegekasse zu informieren. 

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