Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zuhause gepflegt werden. Anders als Sachleistungen wird es direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, und sie entscheidet selbst, wofür es verwendet wird.
So hoch ist das Pflegegeld 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld (aber Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – allerdings nur für anerkannte Entlastungsangebote.
Voraussetzungen
- Ein festgestellter Pflegegrad von mindestens 2.
- Die Pflege findet zuhause statt, nicht im Heim.
- Die Pflege ist sichergestellt – durch Angehörige, Freunde oder eine selbst organisierte Hilfe.
- Regelmäßige Beratungsbesuche: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Darf ich Pflegegeld für eine 24-Stunden-Betreuung einsetzen?
Ja. Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Viele Familien nutzen es, um einen Teil der Kosten für eine Betreuungskraft zu decken. Einen Nachweis über die Verwendung verlangt die Pflegekasse nicht, wohl aber die regelmäßigen Beratungsbesuche.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistung). Bleibt von diesem Budget etwas übrig, erhalten Sie den Rest anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung). So lassen sich Betreuungskraft und medizinische Pflege gut verbinden.
Weitere Leistungen, die Sie kennen sollten
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Pflegegrad 2).
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für anerkannte Entlastungsangebote (ab Pflegegrad 1).
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zum Beispiel für ein barrierearmes Bad.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen.
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG).
Die Beträge ändern sich regelmäßig. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
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Kosten der 24-Stunden-Betreuung



