Wer einen Menschen zuhause pflegt, braucht auch einmal eine Pause – oder fällt selbst krank aus. Dafür gibt es zwei Leistungen der Pflegeversicherung: die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide ein gemeinsames Budget.
Was ist neu seit Juli 2025?
- Ein Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, frei aufteilbar zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt. Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 sofort möglich.
- Beide Leistungen können jeweils bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden.
- Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Verhinderungspflege: Ersatz zuhause
Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson – etwa die Tochter oder der Ehepartner – vorübergehend verhindert ist: durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Die Ersatzpflege findet in der Regel zuhause statt. Sie kann tageweise oder stundenweise genutzt werden.
Kurzzeitpflege: vorübergehend in einer Einrichtung
Kurzzeitpflege ist ein befristeter Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn zuhause gerade keine Pflege möglich ist.
| Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege | |
|---|---|---|
| Ort | meist zuhause | Pflegeeinrichtung |
| Anlass | Pflegeperson fällt aus | Übergang, Krise, nach Klinik |
| Dauer | bis 8 Wochen / Jahr | bis 8 Wochen / Jahr |
| Budget | gemeinsam bis 3.539 € | gemeinsam bis 3.539 € |
| Voraussetzung | Pflegegrad 2–5 | Pflegegrad 2–5 |
Kann ich Verhinderungspflege für eine Betreuungskraft nutzen?
Unter Umständen ja. Ist eine Angehörige die Hauptpflegeperson und fällt sie vorübergehend aus, kann eine Betreuungskraft die Ersatzpflege übernehmen. Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse zahlt, hängt vom Einzelfall ab. Stellen Sie den Antrag möglichst vorher und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen. Wir beraten Sie gern dazu.
So beantragen Sie die Leistung
- Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen (viele Kassen haben Online-Formulare).
- Zeitraum, Grund der Verhinderung und die Ersatzpflegeperson angeben.
- Rechnungen bzw. Nachweise sammeln und einreichen.
Stand: 2026. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Pflegekasse. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung.
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Kosten & Finanzierung



