Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Operation – oft kommt der Pflegefall ohne Vorwarnung. Plötzlich müssen Angehörige Entscheidungen treffen, auf die sie sich nie vorbereiten konnten. Das Wichtigste vorab: Sie müssen nicht alles an einem Tag lösen. Gehen Sie Schritt für Schritt vor.
1. Im Krankenhaus: den Sozialdienst ansprechen
Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, die Entlassung zu planen (Entlassmanagement). Sprechen Sie früh mit dem Sozialdienst oder der Stationsleitung. Fragen Sie konkret: Wann ist die Entlassung geplant? Welche Hilfsmittel werden gebraucht? Wird ein Pflegedienst für Wundversorgung oder Medikamente benötigt?
2. Pflegegrad beantragen – am besten sofort
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der betroffenen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Das Datum ist wichtig, denn Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Anschließend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof) und stellt den Pflegegrad fest.
3. Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung – durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und welche Angebote es vor Ort gibt.
4. Sich selbst Zeit verschaffen
Berufstätige Angehörige können bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Die Pflegekasse zahlt dafür in der Regel das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.
5. Die passende Versorgung wählen
- Ambulanter Pflegedienst: kommt stundenweise, übernimmt Grundpflege und – als einziger – medizinische Behandlungspflege.
- 24-Stunden-Betreuung: eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und unterstützt im Alltag. Sie lässt sich gut mit einem Pflegedienst kombinieren.
- Tagespflege: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, abends wieder zuhause.
- Kurzzeitpflege: vorübergehend in einer Einrichtung, zum Beispiel direkt nach dem Krankenhaus.
- Pflegeheim: wenn eine Versorgung zuhause nicht mehr möglich oder gewünscht ist.
6. Die Wohnung sicher machen
Teppichkanten, fehlende Haltegriffe, eine hohe Duschwanne: Kleine Umbauten verhindern den nächsten Sturz. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab Pflegegrad 1. Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Auftrag vergeben.
7. Vollmachten klären
Gibt es eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung? Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder oder Ehepartner nicht automatisch alle Entscheidungen treffen. Wenn noch nichts geregelt ist, sprechen Sie das Thema behutsam an, solange es möglich ist.
| Was | Wo | Erledigt? |
|---|---|---|
| Entlassung besprechen | Sozialdienst im Krankenhaus | ☐ |
| Pflegegrad beantragen | Pflegekasse (Telefon genügt) | ☐ |
| Pflegeberatung vereinbaren | Pflegekasse / Pflegestützpunkt | ☐ |
| Freistellung klären | Arbeitgeber, Pflegekasse | ☐ |
| Versorgung organisieren | Pflegedienst, Betreuung, Einrichtung | ☐ |
| Hilfsmittel & Umbauten | Arzt, Sanitätshaus, Pflegekasse | ☐ |
| Vollmachten prüfen | Familie, Notar, Betreuungsbehörde | ☐ |
Wenn eine Betreuung zuhause infrage kommt, rufen Sie uns an. Wir besprechen die Situation kostenlos und können eine Betreuungskraft in der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen organisieren – wenn Sie sich früh melden, oft noch vor der Entlassung.
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Betreuung nach dem Krankenhaus



